Anhörungsbogen bekommen: ausfüllen oder nicht?
Ein Anhörungsbogen kommt von der Bußgeldstelle, oft nach einem Blitzer. Die Behörde wirft Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor, zum Beispiel zu schnelles Fahren. Mit dem Bogen bekommen Sie Gelegenheit, sich dazu zu äußern (§ 55 OWiG).
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen mit diesem Brief noch nichts zahlen. Er zeigt aber, dass ein Verfahren gegen Sie läuft.
So sieht der Brief aus
- Absender ist die Bußgeldstelle einer Stadt, eines Landkreises oder der Polizei.
- Überschrift: „Anhörung im Bußgeldverfahren“ oder „Anhörung des Betroffenen“. Dazu ein Aktenzeichen.
- Der Vorwurf: Tag, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen, oft ein Foto.
- Ein Formular mit zwei Teilen: Angaben zur Person und Angaben zur Sache.
- Ein Datum oder eine Frist für die Rücksendung.
Unterschied zum Zeugenfragebogen: Dort sind Sie nicht der Betroffene. Die Behörde fragt Sie als Zeugen, meist als Halter des Fahrzeugs, wer gefahren ist.
Unterschied zum Bußgeldbescheid: Der Bußgeldbescheid kommt später. Er nennt die Geldbuße und mögliche Nebenfolgen (§ 66 OWiG) und wird förmlich zugestellt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob der Bogen an Sie gerichtet ist und ob Sie „Betroffener“ oder „Zeuge“ sind.
- Prüfen Sie den Vorwurf: Stimmen Kennzeichen, Tag, Uhrzeit und Ort? Sind Sie die Person auf dem Foto?
- Füllen Sie die Angaben zur Person richtig und vollständig aus. Falsche Angaben oder eine Weigerung sind hier selbst eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG).
- Entscheiden Sie, ob Sie etwas zur Sache schreiben. Das ist freiwillig. Sie können den Vorwurf zugeben, ihn bestreiten und Ihre Sicht schildern oder dazu keine Angaben machen.
- Schicken Sie den Bogen bis zum genannten Datum zurück und behalten Sie eine Kopie.
- Geht es um ein Fahrverbot, Punkte oder Ihren Beruf? Dann lassen Sie sich vor der Antwort beraten, zum Beispiel bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht oder bei der Rechtsberatung eines Automobilclubs wie dem ADAC.
Verstehen Sie den Bogen sprachlich nicht, kann eine App wie Postklar ihn in Ihrer Sprache erklären.
Welche Fristen gelten
Entscheidend ist das Datum in Ihrem eigenen Brief. Hier steht nur die allgemeine Regel.
- Rücksendung: Die Frist im Anhörungsbogen setzt die Behörde selbst, oft etwa eine Woche. Sie steht nicht im Gesetz.
- Verjährung: Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).
- Unterbrechung: Die erste Vernehmung des Betroffenen, die Mitteilung über das Verfahren oder schon deren Anordnung unterbricht die Verjährung. Danach beginnt die Frist neu (§ 33 OWiG). Ein Anhörungsbogen kann also dazu führen, dass die Frist neu läuft.
- Bußgeldbescheid: Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Häufige Fehler
- Den Anhörungsbogen mit dem Bußgeldbescheid verwechseln und schon Geld überweisen.
- Bei den Angaben zur Person etwas Falsches schreiben oder sie weglassen.
- Schnell etwas zur Sache schreiben, ohne den Vorwurf und das Foto genau zu prüfen.
- Denken, dass das Verfahren endet, wenn man nicht antwortet. Die Behörde kann trotzdem einen Bußgeldbescheid schicken.
- Die Frist für den Einspruch verpassen, wenn später der Bußgeldbescheid kommt.
- Den Brief nicht aufheben. Aktenzeichen und Datum brauchen Sie später.
Häufige Fragen
Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?
Die Angaben zur Person sind Pflicht (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig: Sie dürfen sich äußern oder nicht zur Sache aussagen (§ 55 OWiG mit § 136 StPO). Was für Sie besser ist, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich den Anhörungsbogen ignorieren?
Das Verfahren läuft auch ohne Ihre Antwort weiter. Die Behörde kann einen Bußgeldbescheid schicken. Wer die Angaben zur Person verweigert, handelt selbst ordnungswidrig (§ 111 OWiG).
Anhörungsbogen nach Blitzer: Was bedeutet das?
Die Bußgeldstelle wirft Ihnen einen Verstoß vor, zum Beispiel zu schnelles Fahren, und gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern. Erst danach entscheidet sie, ob ein Bußgeldbescheid kommt.
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Beim Anhörungsbogen sind Sie die betroffene Person. Beim Zeugenfragebogen fragt die Behörde Sie als Zeugen, meist als Halter, wer gefahren ist.
Was kommt nach dem Anhörungsbogen?
Die Behörde stellt das Verfahren ein oder schickt einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ein Einspruch möglich (§ 67 OWiG).
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Laden im App StoreDiese Seite erklärt allgemein, was solche Briefe bedeuten. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer, was in Ihrem Brief steht.
Weitere Briefe erklärt
Quellen
- § 55 OWiG (Anhörung des Betroffenen), gesetze-im-internet.de
- § 136 StPO (Vernehmung, Hinweis auf das Schweigerecht), gesetze-im-internet.de
- § 111 OWiG (Falsche Namensangabe), gesetze-im-internet.de
- § 26 StVG (Verjährung), gesetze-im-internet.de
- § 33 OWiG (Unterbrechung der Verfolgungsverjährung), gesetze-im-internet.de
- § 66 OWiG (Inhalt des Bußgeldbescheides), gesetze-im-internet.de
- § 67 OWiG (Einspruch gegen den Bußgeldbescheid), gesetze-im-internet.de
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