Brief vom Finanzamt: Was kann das sein und was ist zu tun?
Ein Brief vom Finanzamt ist meistens Routine. Oft geht es um Ihre Steuererklärung: Das Finanzamt schickt einen Bescheid, erinnert an die Abgabe oder stellt eine Frage.
Wichtig ist, welche Art von Brief es ist. Das steht fast immer fett in der Betreffzeile oder als Überschrift. Davon hängt ab, ob eine Frist läuft.
So sieht der Brief aus
Oben stehen das Finanzamt, Ihre Steuernummer oder Ihre Identifikationsnummer und das Datum. Die häufigsten Arten sind:
- Steuerbescheid: Das Finanzamt hat Ihre Steuer berechnet. Sie bekommen Geld zurück oder müssen nachzahlen. Am Ende steht die „Rechtsbehelfsbelehrung“.
- Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung oder Erinnerung: Das Finanzamt wartet auf Ihre Steuererklärung und nennt ein Datum.
- Vorauszahlungsbescheid: Sie sollen Steuer im Voraus zahlen, meist in festen Raten mit festen Terminen.
- Nachfrage: Das Finanzamt bittet wegen der Steuererklärung um Belege oder eine Erklärung.
- Mahnung: Eine Zahlung fehlt. Oft kommt ein Säumniszuschlag dazu.
- Steuer-ID: Der Brief mit Ihrer Identifikationsnummer kommt vom Bundeszentralamt für Steuern. Er ist nur eine Mitteilung, bitte gut aufbewahren.
Was Sie jetzt tun sollten
- Lesen Sie die Betreffzeile: Welche Art von Brief ist es?
- Suchen Sie Datum, Betrag und Frist. Notieren Sie die Frist im Kalender.
- Bei einem Steuerbescheid: Vergleichen Sie die Zahlen mit Ihrer Steuererklärung.
- Zahlen Sie bis zum genannten Datum oder schicken Sie die Unterlagen bis zum genannten Datum.
- Sie brauchen mehr Zeit? Bitten Sie das Finanzamt vor Ablauf der Frist schriftlich um eine Fristverlängerung.
- Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen: schriftlich, elektronisch (zum Beispiel über ELSTER) oder direkt beim Finanzamt (§ 357 AO).
- Sie verstehen den Brief nicht? Fragen Sie beim Finanzamt nach, bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einer Steuerberatung. Eine App wie Postklar kann den Brief in Ihrer Sprache erklären.
Welche Fristen gelten
Entscheidend sind immer das Datum in Ihrem eigenen Brief und die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende. Hier steht nur die allgemeine Regel.
- Einspruch: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO).
- Bekanntgabe: Ein Bescheid, der in Deutschland mit der Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Das gilt nicht, wenn er gar nicht oder später angekommen ist. Im Zweifel muss das Finanzamt den Zugang nachweisen (§ 122 Abs. 2 AO).
- Zahlung: bis zu dem Datum, das im Brief steht. Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch (§ 361 AO). Dafür gibt es einen eigenen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
- Säumniszuschlag: Wer zu spät zahlt, zahlt für jeden angefangenen Monat 1 Prozent des offenen, abgerundeten Steuerbetrags zusätzlich (§ 240 AO).
- Frist ohne eigene Schuld verpasst: Sie können Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, innerhalb eines Monats, nachdem das Hindernis weggefallen ist (§ 110 AO).
- Steuererklärung und Belege: Es gilt das Datum im Brief.
Häufige Fehler
- Den Brief liegen lassen. Die Frist läuft trotzdem.
- Nur auf den Betrag schauen und die Rechtsbehelfsbelehrung nicht lesen.
- Denken, dass ein Einspruch die Zahlung automatisch aufschiebt.
- Den Einspruch nur am Telefon ankündigen. Er muss schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen.
- Auf eine Erinnerung zur Steuererklärung nicht reagieren. Dann kann das Finanzamt die Steuer schätzen und einen Zuschlag festsetzen.
- Auf eine E-Mail „vom Finanzamt“ klicken und dort Bankdaten eingeben.
Brief vom Finanzamt: echt oder Fake?
Betrüger verschicken E-Mails, SMS und auch Briefe im Namen von Finanzamt, ELSTER oder Bundeszentralamt für Steuern. Darauf weisen die Behörden selbst hin:
- Die Steuerverwaltung fragt in einer E-Mail niemals nach Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer oder PIN. Sie informiert auch nie direkt im E-Mail-Text über eine Nachzahlung oder Erstattung (Hinweis von ELSTER).
- Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt Zahlungsaufforderungen in der Regel per Post. Zahlungen gehen nur auf ein inländisches Konto der Bundeskasse.
- Warnzeichen laut Bundeszentralamt: Sie sollen einen Link öffnen, Geld auf ein Konto im Ausland überweisen, der Text hat Sprachfehler oder es fehlt eine Ansprechperson mit Kontaktdaten.
Sind Sie unsicher? Öffnen Sie keinen Link und keinen Anhang. Rufen Sie Ihr Finanzamt an. Nehmen Sie die Telefonnummer von der offiziellen Internetseite, nicht aus dem Brief. Haben Sie schon Daten eingegeben oder Geld überwiesen, informieren Sie sofort Ihre Bank und die Polizei.
Häufige Fragen
Brief vom Finanzamt: Was kann das sein?
Meistens ist es ein Steuerbescheid, eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung, ein Vorauszahlungsbescheid, eine Nachfrage nach Belegen oder eine Mahnung. Die Art steht in der Betreffzeile.
Ich habe einen Brief vom Finanzamt wegen der Steuererklärung bekommen. Was bedeutet das?
Entweder fehlt Ihre Steuererklärung noch, oder das Finanzamt hat Fragen zu einer abgegebenen Erklärung und möchte Belege sehen. Antworten Sie bis zum Datum im Brief oder bitten Sie vorher schriftlich um mehr Zeit.
Wie erkenne ich, ob ein Brief vom Finanzamt ein Fake ist?
Warnzeichen sind Links, Zahlungen auf ein Konto im Ausland, Sprachfehler und fehlende Kontaktdaten. Die Steuerverwaltung fragt per E-Mail nie nach Kontodaten oder PIN. Im Zweifel rufen Sie Ihr Finanzamt über die offizielle Telefonnummer an.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Ein Bescheid per Post gilt in Deutschland am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.
Was passiert, wenn ich die Steuer zu spät zahle?
Dann entsteht ein Säumniszuschlag: 1 Prozent des offenen, abgerundeten Betrags für jeden angefangenen Monat (§ 240 AO). Können Sie nicht pünktlich zahlen, sprechen Sie vor dem Zahlungstermin mit dem Finanzamt.
Postklar erklärt Ihren Brief in Ihrer Sprache
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Laden im App StoreDiese Seite erklärt allgemein, was solche Briefe bedeuten. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer, was in Ihrem Brief steht.
Weitere Briefe erklärt
Quellen
- § 355 AO (Einspruchsfrist), gesetze-im-internet.de
- § 122 AO (Bekanntgabe des Verwaltungsakts), gesetze-im-internet.de
- § 357 AO (Einlegung des Einspruchs), gesetze-im-internet.de
- § 361 AO (Aussetzung der Vollziehung), gesetze-im-internet.de
- § 240 AO (Säumniszuschläge), gesetze-im-internet.de
- § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), gesetze-im-internet.de
- Warnung vor Betrugsversuchen, Bundeszentralamt für Steuern
- Sicherheitshinweise zu Phishing, ELSTER
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