Inkasso Brief bekommen: Was tun?

Ein Inkasso Brief kommt von einer privaten Firma. Sie fordert Geld für ein anderes Unternehmen, zum Beispiel für einen Online-Shop oder einen Telefonanbieter. Der Brief ist keine Entscheidung eines Gerichts und kein Schreiben einer Behörde.

Trotzdem sollten Sie den Brief nicht weglegen. Prüfen Sie in Ruhe: Kenne ich die Forderung? Ist die Firma echt? Dann antworten Sie schriftlich.

So sieht der Brief aus

Im Brief stehen meist die Wörter „Inkasso“, „Forderung“, „Hauptforderung“, „Inkassokosten“ und „im Auftrag von“. Im ersten Schreiben an eine Privatperson muss eine Inkassofirma klar und verständlich diese Angaben machen (§ 13a Abs. 1 RDG):

  • Name und Adresse des Auftraggebers, also der Firma, die das Geld ursprünglich haben will
  • Grund der Forderung, bei einem Vertrag: worum es ging und an welchem Datum der Vertrag geschlossen wurde
  • bei Zinsen: die Berechnung mit Betrag, Zinssatz und Zeitraum
  • bei Inkassokosten: Art, Höhe und Grund der Kosten
  • Name, Adresse und elektronische Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde

Fehlt etwas, dürfen Sie nachfragen. Auf Anfrage muss die Firma auch sagen, bei wem die Forderung entstanden ist und wie der Vertrag geschlossen wurde (§ 13a Abs. 2 RDG).

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Forderung prüfen. Kennen Sie den Auftraggeber? Gibt es einen Vertrag, eine Rechnung, eine Mahnung? Haben Sie vielleicht schon gezahlt? Suchen Sie Kontoauszüge und Unterlagen heraus.
  2. Firma prüfen. Inkassofirmen brauchen in Deutschland eine Registrierung (§ 10 RDG). Suchen Sie den Namen kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister.
  3. Die Forderung stimmt: Zahlen Sie die Hauptforderung oder fragen Sie schriftlich nach Ratenzahlung. Vor einer Ratenvereinbarung muss die Firma Sie über die Kosten dafür informieren (§ 13a Abs. 3 RDG). Die Inkassokosten können Sie extra prüfen lassen.
  4. Die Forderung stimmt nicht oder Sie kennen sie nicht: Bestreiten Sie die Forderung schriftlich und kurz. Schreiben Sie, warum (zum Beispiel: kein Vertrag, schon bezahlt, falscher Betrag). Senden Sie den Brief so, dass Sie den Versand beweisen können, und behalten Sie eine Kopie.
  5. Hilfe holen, wenn Sie unsicher sind. Die Verbraucherzentrale hat einen kostenlosen Inkasso-Check. Bei mehreren Schulden hilft eine Schuldnerberatung, oft kostenlos.

Welche Fristen gelten

Für die Antwort auf einen Inkasso Brief gibt es keine Frist im Gesetz. Im Brief steht ein Zahlungsdatum, das die Firma selbst festlegt. Antworten Sie am besten vor diesem Datum.

Anders ist es, wenn später ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Er kommt vom Amtsgericht, meist im gelben Umschlag. Dann gilt eine feste Frist: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 ZPO). Ohne Widerspruch kann ein Vollstreckungsbescheid folgen (§ 692 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Mehr dazu: Mahnbescheid und Widerspruch.

Es zählt immer das Datum in Ihrem eigenen Brief und die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Gerichtsschreiben. Diese Seite erklärt nur die allgemeine Regel.

Inkasso und SCHUFA

Viele Inkasso Briefe erwähnen die SCHUFA. Das Gesetz nennt Bedingungen, wann eine Auskunftei eine offene Forderung für die Bewertung Ihrer Zahlungsfähigkeit berücksichtigen darf (§ 31 Abs. 2 BDSG). Bei einer Forderung ohne Gerichtsurteil sind das zusammen:

  • Sie wurden nach der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt.
  • Die erste Mahnung liegt mindestens vier Wochen zurück.
  • Sie wurden vorher informiert, dass eine Auskunftei die Forderung berücksichtigen kann, frühestens bei der ersten Mahnung.
  • Sie haben die Forderung nicht bestritten.

Andere Fälle im Gesetz sind zum Beispiel: Es gibt ein Urteil oder einen anderen Schuldtitel, oder Sie haben die Forderung ausdrücklich anerkannt. Darum ist ein schriftliches Bestreiten wichtig, wenn Sie die Forderung für falsch halten.

Häufige Fehler

  • Den Inkasso Brief ignorieren. Die Forderung verschwindet dadurch nicht. Der nächste Schritt kann ein gerichtlicher Mahnbescheid sein, und es können weitere Kosten dazukommen.
  • Aus Angst sofort alles zahlen, ohne Forderung und Kosten zu prüfen.
  • Nur am Telefon antworten. Dann haben Sie später keinen Beweis.
  • Ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenvereinbarung unterschreiben, ohne sie zu verstehen. Mit einem Schuldanerkenntnis verlieren Sie in der Regel Einwände gegen die Forderung. Darauf muss die Firma Sie hinweisen (§ 13a Abs. 4 RDG).
  • Einen gelben Umschlag vom Gericht für einen weiteren Inkasso Brief halten und liegen lassen.

Ist der Inkasso Brief echt?

Es gibt auch gefälschte Inkasso Briefe. Die Verbraucherzentrale nennt diese Warnzeichen:

  • ein Bankkonto im Ausland (die IBAN beginnt nicht mit DE)
  • die Kosten sind nicht einzeln aufgelistet, oder es wird ein runder Betrag gefordert
  • wichtige Angaben zur Firma fehlen
  • die Firma steht nicht im Rechtsdienstleistungsregister

Überweisen Sie in diesem Fall nichts und fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach.

Häufige Fragen

Inkasso Brief bekommen, was tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Forderung kennen und ob die Firma im Rechtsdienstleistungsregister steht. Stimmt die Forderung, zahlen Sie oder fragen Sie nach Raten. Stimmt sie nicht, bestreiten Sie sie schriftlich und behalten Sie einen Nachweis.

Kann ich einen Inkasso Brief ignorieren?

Das ist riskant. Ein Inkasso Brief ist kein Gerichtsschreiben, aber der Gläubiger kann als nächsten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dann gilt eine Frist von zwei Wochen für den Widerspruch (§ 692, § 694 ZPO). Besser ist eine kurze schriftliche Antwort.

Bekomme ich durch Inkasso einen SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch. § 31 Abs. 2 BDSG nennt Bedingungen, zum Beispiel: mindestens zwei schriftliche Mahnungen, die erste vor mindestens vier Wochen, ein vorheriger Hinweis auf die Auskunftei, und Sie haben die Forderung nicht bestritten. Bei einem Urteil oder einer anerkannten Forderung gelten andere Regeln.

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Die Kosten sind durch das Gesetz begrenzt: Der Gläubiger kann höchstens so viel ersetzt verlangen, wie ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit bekommen würde (§ 13e Abs. 1 RDG). Den Betrag in Ihrem Brief können Sie mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale prüfen.

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Diese Seite erklärt allgemein, was solche Briefe bedeuten. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer, was in Ihrem Brief steht.

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Quellen

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