Inkasso Brief: echt oder Fake?
Nicht jeder Inkasso Brief kommt von einer echten Inkassofirma. Es gibt gefälschte Briefe: Betrüger fordern Geld für eine Forderung, die es nicht gibt. Manche benutzen dafür den Namen einer Firma oder eines Anwalts, die es wirklich gibt.
Mit vier Prüfungen sehen Sie meist schnell, was Sie vor sich haben. Wichtig ist beides: Auf einen Fake Inkasso Brief zahlen Sie nichts. Einen echten Inkasso Brief legen Sie nicht einfach weg.
So sieht der Brief aus
Gefälschte Inkasso Briefe sehen oft offiziell aus, mit Logo, Aktenzeichen und einer kurzen Zahlungsfrist. Die Verbraucherzentralen nennen diese Warnzeichen:
- Bankkonto im Ausland: Die IBAN beginnt nicht mit DE, sondern zum Beispiel mit PL, ES oder LT.
- Keine Aufstellung der Kosten: Die einzelnen Kosten sind nicht aufgelistet, oder es wird ein runder Betrag gefordert.
- Angaben zur Firma fehlen: Wichtige Unternehmensangaben stehen nicht im Brief.
- Die Forderung bleibt unklar: Es steht nicht da, für wen das Geld sein soll und um welchen Vertrag es geht.
- Fremder Name: Der Brief trägt den Namen einer echten Firma oder Kanzlei, aber Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Konto gehören nicht zu ihr.
Ein einzelnes Zeichen ist noch kein Beweis. Mehrere zusammen sind ein starker Hinweis. Auch Druck ist kein sicheres Merkmal: Die Verbraucherzentrale nennt einschüchternde Drohungen, zum Beispiel mit einem SCHUFA-Eintrag, als unzulässig. Sie kommen aber nicht nur in gefälschten Briefen vor.
Echt oder gefälscht: die Prüfung in vier Schritten
- Ist die Firma registriert? Inkassofirmen brauchen in Deutschland eine Registrierung beim Bundesamt für Justiz (§ 10 Abs. 1 RDG). Suchen Sie den Namen kostenlos in der Registersuche des Bundesamts für Justiz (Rechtsdienstleistungsregister). Dort stehen Name, Geschäftsanschrift und der Bereich „Inkassodienstleistung“. Rechtsanwälte stehen nicht in diesem Register, sie sind bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen.
- Passen die Daten im Brief zum Register? Vergleichen Sie Name und Adresse genau. Ein richtiger Name allein reicht nicht, weil Betrüger echte Namen benutzen. Kontaktdaten und Bankverbindung prüfen Sie über die offizielle Internetseite der Firma. Tippen Sie die Adresse selbst ein und benutzen Sie keinen Link aus dem Brief.
- Enthält der Brief die Pflichtangaben? Im ersten Schreiben an eine Privatperson muss eine Inkassofirma unter anderem nennen: Name und Adresse des Auftraggebers, den Grund der Forderung mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertrags, Art, Höhe und Grund der Inkassokosten und die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse (§ 13a Abs. 1 RDG).
- Kennen Sie die ursprüngliche Forderung? Gibt es einen Vertrag, eine Rechnung oder eine Mahnung von dem genannten Auftraggeber? Schauen Sie in Ihre Unterlagen und Kontoauszüge. Bei einem echten Auftraggeber können Sie dort direkt nachfragen, ob er die Forderung an ein Inkassobüro gegeben hat.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg führt außerdem eine Schwarzliste mit bekannten gefälschten Inkassoschreiben. Steht Ihr Absender dort nicht, heißt das aber nicht, dass der Brief echt ist.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn vieles für eine Fälschung spricht:
- Überweisen Sie kein Geld und erteilen Sie keine Einzugsermächtigung.
- Rufen Sie die Telefonnummern aus dem Brief nicht an und schreiben Sie nicht an die E-Mail-Adresse aus dem Brief.
- Heben Sie Brief und Umschlag als Beweis auf.
- Melden Sie den Brief (siehe unten).
Wenn die Firma echt ist, aber Sie die Forderung nicht kennen oder für falsch halten: Bestreiten Sie die Forderung kurz und schriftlich. Senden Sie den Brief so, dass Sie den Versand beweisen können, und behalten Sie eine Kopie. Sie dürfen auch nachfragen: Auf Anfrage muss die Firma mitteilen, bei wem die Forderung entstanden ist und wie der Vertrag geschlossen wurde (§ 13a Abs. 2 RDG).
Wenn Firma und Forderung stimmen: Dann ist es ein normaler Inkasso Brief. Was Sie dann tun können, steht auf der Seite Inkasso Brief: Was tun?
Sind Sie unsicher, fragen Sie die Verbraucherzentrale. Sie hat auch einen kostenlosen Inkasso-Check.
Wo Sie einen Fake Inkasso Brief melden
- Polizei: Bei Verdacht auf Betrug können Sie Strafanzeige erstatten, bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
- Verbraucherzentrale: Sie berät, ob ein Schreiben echt ist, und sammelt Hinweise auf gefälschte Inkassoschreiben.
- Bundesamt für Justiz: Seit dem 1. Januar 2025 führt das Bundesamt für Justiz das Rechtsdienstleistungsregister und ist die Aufsichtsbehörde. Es nimmt Beschwerden über Inkassofirmen über sein Kontaktformular an (Betreff „Rechtsdienstleistungsregister“) und kann gegen Anbieter ohne Registrierung vorgehen. Es prüft aber nicht, ob eine Forderung berechtigt ist.
Welche Fristen gelten
Für die Antwort auf einen Inkasso Brief steht keine Frist im Gesetz. Das Datum im Brief legt der Absender selbst fest. Eine sehr kurze Frist ist kein Grund, ungeprüft zu zahlen.
Ganz anders ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Er kommt nicht von einer Inkassofirma, sondern von einem Amtsgericht (Mahngericht), als förmliche Zustellung und meist im gelben Umschlag. Er darf nicht liegen bleiben, auch wenn Sie die Forderung für erfunden halten: Das Gericht prüft die Forderung vorher nicht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Für den Widerspruch haben Sie zwei Wochen seit der Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 ZPO). Ohne Widerspruch kann ein Vollstreckungsbescheid folgen (§ 692 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Mehr dazu: Mahnbescheid und Widerspruch.
Es zählen immer das Datum der Zustellung und die Belehrung in Ihrem eigenen Schreiben. Diese Seite erklärt nur die allgemeine Regel. Bei einem Schreiben vom Gericht hilft eine Beratung, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale, einer Schuldnerberatung oder über Beratungshilfe beim Amtsgericht.
Häufige Fehler
- Aus Angst sofort zahlen, bevor Firma und Forderung geprüft sind.
- Die Nummer aus einem verdächtigen Brief anrufen und dort persönliche Daten oder Bankdaten nennen.
- Nur den Firmennamen prüfen. Steht der Name im Register, kann der Brief trotzdem gefälscht sein. Vergleichen Sie auch Adresse und Bankverbindung.
- Jeden Inkasso Brief für einen Fake halten und nicht reagieren. Bei einer echten Firma kann als Nächstes ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen.
- Einen gelben Umschlag vom Gericht für einen weiteren Inkasso Brief halten.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen Inkasso Brief Fake?
Die Verbraucherzentralen nennen als Warnzeichen: ein Bankkonto im Ausland (die IBAN beginnt nicht mit DE), keine Aufstellung der einzelnen Kosten, ein runder Betrag und fehlende Angaben zur Firma. Prüfen Sie außerdem, ob die Firma im Rechtsdienstleistungsregister steht und ob Adresse und Konto zur echten Firma passen.
Fake Inkasso Brief: Was tun?
Zahlen Sie nichts, erteilen Sie keine Einzugsermächtigung und rufen Sie die Nummer im Brief nicht an. Heben Sie den Brief auf. Bei Verdacht auf Betrug können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten, auch online über die Onlinewache. Die Verbraucherzentrale berät, wenn Sie unsicher sind.
Wo kann ich prüfen, ob eine Inkassofirma echt ist?
In der kostenlosen Registersuche des Bundesamts für Justiz (Rechtsdienstleistungsregister). Dort stehen alle registrierten Inkassodienstleister mit Geschäftsanschrift. Vergleichen Sie die Adresse mit Ihrem Brief, denn Betrüger benutzen auch Namen echter Firmen.
Die Firma ist echt, aber ich kenne die Forderung nicht. Was nun?
Dann ist es kein Fake, aber die Forderung kann trotzdem falsch sein. Bestreiten Sie sie kurz und schriftlich und fragen Sie nach, bei wem und wie die Forderung entstanden ist (§ 13a Abs. 2 RDG). Behalten Sie eine Kopie und einen Versandnachweis.
Kann auch ein Mahnbescheid vom Gericht ein Fake sein?
Ein echter Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht als förmliche Zustellung, meist im gelben Umschlag, und nennt Gericht und Geschäftsnummer. Wenn Sie zweifeln, rufen Sie das Gericht an. Suchen Sie die Telefonnummer dafür selbst heraus. Lassen Sie das Schreiben nicht liegen: Für den Widerspruch gelten zwei Wochen seit der Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
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Laden im App StoreDiese Seite erklärt allgemein, was solche Briefe bedeuten. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer, was in Ihrem Brief steht.
Weitere Briefe erklärt
Quellen
- § 10 RDG (Registrierung beim Bundesamt für Justiz), gesetze-im-internet.de
- § 13a RDG (Pflichtangaben von Inkassodienstleistern), gesetze-im-internet.de
- Bundesamt für Justiz: Registersuche im Rechtsdienstleistungsregister
- Bundesamt für Justiz: Rechtsdienstleistungsregister (Register und Aufsicht seit 01.01.2025)
- Bundesamt für Justiz: Beschwerden über Rechtsdienstleister
- Verbraucherzentrale: Inkasso-Forderung, was tun? (Warnzeichen für Fake-Inkasso)
- Verbraucherzentrale: Inkasso, so erkennen Sie unseriöse Forderungen
- Verbraucherzentrale Brandenburg: Schwarzliste gefälschter Inkassoschreiben
- Onlinewachen der Polizeien der Länder (offizielles Portal)
- § 692 ZPO (Mahnbescheid, Frist von zwei Wochen), gesetze-im-internet.de
- § 694 ZPO (Widerspruch gegen den Mahnbescheid), gesetze-im-internet.de